Infektionsschutz ab 19. März 2022

(17.03.2022) Mit dem heutigen Tag informierte uns das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorab über inhaltliche Vorgaben der neuen Infektionsschutzmaßnahmen in der Schule:

Testungen und Zugangsbeschränkungen
Die Teilnahme an den Testungen für Schülerinnen und Schüler ist weiterhin verpflichtend. Das Verfahren für die Durchführung der Testungen in der Schule wird beibehalten.

Die Zugangsbeschränkung (3G-Nachweis) für Eltern und einrichtungsfremde Personen entfällt; für diese besteht bei Betreten des Schulgebäudes die Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske.

Maskenpflicht
Ab Montag besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Förderschulen sowie kein Betretungsverbot bei Maskenverweigerung. Im Übrigen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen zur Maskenpflicht, d.h. unsere Schüler tragen einen Mund-Nasen-Schutz beim morgendlichen Betreten des Schulgeländes und beim Raumwechsel. Im Unterrichtsraum tragen die Kinder den Mund-Nasen-Schutz nicht. Beim Schülertransport ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Diese Maßnahmen gelten vorerst bis 2. April 2022.

Wir informieren Sie wie gehabt auf unserer Homepage sobald wir Neuigkeiten erfahren.