(22.04.2020) Sicher haben Sie es bereits den Medien entnommen, dass der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter am gestrigen Tag in einer Pressekonferenz den Ablauf der schrittweisen Öffnung der Schulen in Thüringen vorgestellt hat. An dieser Stelle wollen wir für Sie die wichtigsten Fakten veröffentlichen.
Zum heutigen Tag haben wir noch keine genaueren Informationen zur organisatorischen Umsetzung der Schulöffnung vom Ministerium erhalten. Wir informieren Sie wie gewohnt auf unserer Schulhomepage, wenn wir mehr wissen.
Erster Stufenplan
- seit 20. April 2020 Fortsetzung „Lernen zu Hause“ für alle Schülerinnen und Schüler
- ab 7. Mai 2020 Beginn Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen mit besonderem Unterstützungsbedarf
- ab 11. Mai 2020 Beginn Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen (Grundschule, TGS)
Über die weiteren Schritte zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wird nach dem 30. April 2020 entschieden. Ein regulärer Hortbetrieb findet bis auf Weiteres nicht statt. Spätestens ab dem 2. Juni 2020 erhalten alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen wieder Präsenzunterricht in einer an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepassten Form.
Erweiterung der Notbetreuung
Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert. Sie steht zusätzlich offen für die Kinder:
- von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
- von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
- des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
- von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.
Neue Antragsformulare stehen uns noch nicht zur Verfügung. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.
Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.
Ab dem 11. Mai 2020 erfolgt eine weitere Öffnung der Notbetreuung, soweit es die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die personellen und räumlichen Ressourcen in der jeweiligen Einrichtung der Kindertagesbetreuung bzw. Schule erlauben.
Hygienemaßnahmen
Das Bildungsministerium schlägt den Schulträgern klaren schulischen Hygieneplan vor.
Hygieneempfehlungen des RKI sind zu beachten (Händewaschen, Mindestabstand 1,5 Meter, Niesetikette, usw.).
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) sollte in den Pausen, bei Raumwechsel und beim Schülertransport getragen werden. Im Unterricht ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Raumhygiene in schulischen Räumen: Schülerinnen und Schüler in kleinere Lerngruppen zusammenzufassen. Zwischen den Tischen ist ausreichend Abstand zu schaffen. Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.
Täglich mehrmaliges Lüften der Räume ist Pflicht (oder Lüftungsanlage). Kipplüftung ist nicht ausreichend. Ist dies in einem Raum nicht möglich, so dieser für den Unterricht nicht geeignet.
Sportunterricht soll nur eingeschränkt und im Freien stattfinden. Die Angebote sollen im niederschwelligen Bereich (ggfs. auch in Alltagskleidung) durchgeführt werden.
Auf die Einhaltung der Abstandsregelung ist insbesondere an Warteplätzen für den Schülerverkehr zu achten.