Informationen für Klasse 2, 3 und 4

(27.08.2020) Am Montag starten wir ins neue Schuljahr 2020/21. In den ersten zwei Wochen stehen das Ankommen in der Schule, die Auffrischung der Klassenregeln und natürlich die Wiederholung des Lernstoffes aus dem vergangenen Schuljahr im Vordergrund. Wir werden die ersten zwei Schulwochen nach dem Klassenleiterprinzip unterrichten. Die Klassen 1 und 2 haben täglich vier Unterrichtsstunden (7:30 – 11:10 Uhr), die Klassen 3 und 4 haben täglich fünf Unterrichtsstunden (7:30 – 12:00 Uhr).
Ab dem 14. September 2020 unterrichten wir nach einem Stundenplan.

Betreuungszeiten
Wir starten ab Montag mit der Stufe GRÜN „Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz“.
Unsere Schule bietet die volle Betreuungszeit von 6:00 – 17:00 Uhr für Ihr Kind an. Von 6:00 Uhr bis 7:00 Uhr erfolgt die Betreuung im Frühdienst, von 16:00 – 17:00 Uhr im Spätdienst. Von 7:00 – 16:00 Uhr lernen und spielen die Kinder im Unterrichts- bzw. Hortraum oder auf dem Freigelände unsere Schule.

Kontaktmanagement
Alle Schulen wurden vom Ministerium angehalten, unnötige Kontakte zu vermeiden. Bei vollständiger Freigabe der Kontakte – sprich Öffnung der Schule für alle Eltern – müssten wir bei einem einzelnen Infektionsfall die gesamte Schule schließen. Um dies zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die Schule weiterhin für alle einrichtungsfremden Personen verschlossen zu halten.

Ankommen in der Schule
Wir behalten die bewährten Hygieneregeln aus dem alten Schuljahr bei. Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, verabschieden Sie es bitte vor dem Schulgebäude. Beim Betreten des Schulgeländes über den Eingang zum Hof tragen alle Kinder einen Mund-Nasen-Schutz.

Das Hoftor ist von 7:00 – 7:25 Uhr geöffnet. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind zu dieser Zeit in der Schule ankommt, um Ansammlungen vor der Schule zu vermeiden. Die Kinder dürfen über die Hofeingänge das Schulhaus selbstständig betreten und suchen sofort ihren Klassenraum auf. Der Klassenlehrer erwartet seine Schüler im Klassenraum.

Ausnahme: Frühhort
Müssen Sie arbeitsbedingt für Ihr Kind den Frühhort (6:00 – 7:00 Uhr) in Anspruch nehmen, bringen Sie Ihr Kind bitte zum Seiteneingang (am kleinen Parkplatz) und rufen Sie die Horthandynummer (0151) 29 20 15 78 an. Die diensthabende Erzieherin öffnet Ihrem Kind die Tür.

Mund-Nasen-Bedeckung
Wir behalten die bewährten Hygieneregeln bei. Unsere Schüler tragen einen Mund-Nasen-Schutz beim morgendlichen Betreten des Schulgeländes und beim Raumwechsel. Im Unterrichtsraum tragen die Kinder den Mund-Nasen-Schutz nicht. Beim Schülertransport ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Hortbetreuung und Abholung
Nach dem Unterricht übernimmt wie gewohnt die Erzieherin der Klasse die Kinder. Die Kinder gehen gemeinsam essen, spielen und erledigen ihre Hausaufgaben. Um das Gebot der Kontaktminimierung einzuhalten, ist es momentan nicht möglich, Ihr Kind direkt im Schulgebäude abzuholen. Wir öffnen die Schule nur für unsere Schüler und das Personal.

Es ist wichtig, dass Sie im Hausaufgabenheft/Muttiheft notieren, wann und wie Ihr Kind nach Hause kommt. Dies kann gern eine Dauervollmacht oder eine Erlaubnis bis auf Widerruf sein.

Bei Abholung geben Sie bitte die Zeit an (nach dem Unterricht, nach dem Essen, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr), damit wir Ihr Kind pünktlich zum Haupteingang schicken können. Wenn Ihr Kind von Ihnen abgeholt wird, warten Sie bitte vor dem Haupteingang. Ihr Kind wird nach draußen begleitet. Die Abholung am Nachmittag ist immer zur vollen Stunde (13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr) möglich. Ihr Kind wird von der Erzieherin zur gewünschten Zeit über den Haupteingang nach draußen begleitet. Sollten Sie Ihr Kind nach 16:00 Uhr abholen, rufen Sie auf dem Horthandy an, wenn Sie vor Ort sind.

Melde- und Dokumentationspflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, die Schule unverzüglich zu informieren, wenn Ihr Kind mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatte.

Es bestehen außerdem präventive Betretungsverbote für Personen, die innerhalb der vorangegangenen
14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes vorlegen. Welche Länder bzw. Regionen als Risikogebiet eingestuft sind, können Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes nachlesen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gern an. Unser Sekretariat ist von 6:30 – 12:00 Uhr besetzt und telefonisch unter (0 36 34) 62 15 03 zu erreichen.