Schulschließung verlängert bis 31.01.2021 (Änderung)

(06.01.2021) Gestern wurde beschlossen, dass die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie im Freistaat Thüringen über den 10. Januar 2021 hinaus fortgeführt werden. Für uns als Schule heißt das Folgendes:

  1. Die Schulen bleiben bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Am 1. Februar 2021 wird – nach heutigem Stand der Dinge – der eingeschränkte Schulbetrieb gemäß Phase Gelb des Stufenkonzepts wieder aufgenommen. Die Details des Wiederbeginns werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
  2. Die Winterferien werden auf die letzte Januarwoche vorgezogen, d.h. vom 25.-29.01.2021 pausiert das häusliche Lernen.
  3. Die Zeugnisausgabe für die Halbjahreszeugnisse findet am 19. Februar 2021 statt.

Ihr Kind erhält die Aufgaben für die nächsten Wochen wie gewohnt vom Klassenlehrer. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern per Mail Kontakt zum Lehrer über die dienstliche Email-Adresse (vorname.name@schule.thueringen.de) auf.

Aufgrund der Fülle der bearbeiteten Hefte / Arbeitsblätter ist es uns nicht möglich, alle Aufgaben zu korrigieren. Dennoch ist es uns wichtig, Ihrem Kind eine Rückmeldung zu geben. Wir würden uns freuen, wenn Sie fertige Aufgaben bei uns in der Schule abgeben. Sie können diese im Umschlag in unseren Schulbriefkasten werfen. (Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind die Arbeitshefte noch zu Hause benötigt.)

Für wen wird Notbetreuung angeboten?

Ab 11. Januar 2021 bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kindertages-betreuungseinrichtungen und Schulen eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorge-berechtigte

1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und

2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal

  • in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung
  • in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informations-technik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Wie weise ich meinen Bedarf nach?
Als Nachweis benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers für ein Elternteil. Bitte nutzen Sie das landeseinheitliche Antragsformular. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Um Ihr Kind ab 11. Januar 2021 für die Notbetreuung anzumelden, benötigen wir schnellstmöglich von einem Sorgeberechtigten den oben genannten Nachweis vom Arbeitgeber.

Denken Sie bitte auch an die Essenbestellung über Menümobil, falls Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen soll.