Allgemeinverfügung vom 22.3.2021

(23.03.2021) Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens hat der Landkreis in seiner Allgemeinverfügung vom 22.03.2021 zusätzliche Maßnahmen für den Bereich Schule erlassen. Im Landkreis Sömmerda war ein Infektionsgeschehen an sechs Schulen festzustellen. Im Verhältnis zur Gesamtentwicklung ist keine Häufung des Infektionsgeschehens zu beobachten. Aus diesem Grunde wurden weitere alternative Maßnahmen (siehe unten, Punkt 1-5) festgelegt, um die Schließung der Schulen zu vermeiden. Diese Maßnahmen wurden mit der oberen und obersten Gesundheitsbehörde sowie dem Bildungsministerium (TMBJS) und Sozialministerium (TMASGFF) abgestimmt und gelten bis zum Ablauf des 11.04.2021.

  1. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung (MNB) im Unterricht ab der
    Klasse 1. Die Pflicht gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte Personal sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände.
  2. Das Singen (Einzelgesang, Duett, Chor) und der Instrumentalunterricht mit Aerosol-Emissionen werden untersagt.
  3. Der Sportunterricht wird untersagt.
  4. Unter der Voraussetzung, dass ausreichend große Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist in den Klassenstufen 1-4 der Mindestabstand ständig einzuhalten. Es darf nicht zu einer Teilung oder Vermischung der bisherigen Lerngruppen kommen.
  5. Die Hortbetreuung kann nur unter Beachtung der unter 1 und 4 geregelten Maßnahmen umgesetzt werden.

Das Tragen einer MNB während der Zeit des Unterrichts, des Aufenthaltes im Hort und auf dem Schulgelände stellt für unsere Schüler eine besonders hohe Belastung dar. Da wir während des Aufenthaltes im Freien die Einhaltung des Mindestabstandes bei Schülern in diesem Alter nicht gewährleisten können, kann leider auf das Tragen einer MNB auf dem Schulgelände nicht verzichtet werden.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind über den gesamten Schultag eine Maske trägt, können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie davon Gebrauch machen möchten. Die Klassenlehrer werden Ihrem Kind Aufgaben für das häusliche Lernen für die restlichen Tage bis zu den Osterferien zukommen lassen.
Kinder, die von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest befreit sind, haben die Wahl zwischen Homeschooling und Präsenzunterricht, wobei ersteres empfohlen wird. Unsere Pädagogen werden sowohl am Vormittag, als auch am Nachmittag dafür Sorge tragen, dass Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen eine Maskenpause ermöglicht wird.

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte wird ab Donnerstag, dem 25.03.2021 kein Frühhort und Späthort für Ihre Kinder angeboten. Unser Hort hat täglich bis 15.00 Uhr geöffnet.

Betreuung in den Osterferien:
Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind während der Osterferien zu Hause zu betreuen, bitten wir Sie aufgrund der gebotenen Kontaktminimierung unbedingt davon Gebrauch zu machen.