(06.11.2021) Sicher haben Sie es schon den Medien entnommen: Seit vergangenem Donnerstag gilt für den Landkreis Sömmerda die Warnstufe 3.
Folgende Maßnahmen gelten in dieser Warnstufe für uns als Schule:
Es findet zweimal in der Woche eine verpflichtende Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 aller Schüler sowie des Personals statt. Alternativ kann ein Nachweis über eine Testung außerhalb der Schule, über die vollständige Impfung bzw. die Genesung erbracht werden. Wir testen im Regelfall am Montag und Mittwoch.
Zu Schuljahresbeginn haben Sie bereits eine Erklärung zur Teilnahme Ihres Kindes an den verbindlichen Tests an der Schule abgegeben. Sie müssen dies nicht noch einmal abgeben, es sei denn Sie ändern Ihre Auswahl. Für diesen Fall finden Sie das erforderliche Formular unter diesem Beitrag.
Alle Schüler sowie das gesamte Personal sind verpflichtet im Schulhaus, im Unterricht sowie am Nachmittag im Hort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Sport- und Schwimmunterricht werden keine Masken getragen. Es werden regelmäßig Pausen vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung eingelegt. Die Räume werden außerdem regelmäßig gelüftet.
Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann das zuständige staatliche Schulamt im Einzelfall Schülerinnen und Schüler, deren im selben Haushalt lebende Angehörige Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen und nicht geimpft werden können, auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreien; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
Der Zugang für einrichtungsfremde Personen wird nur mit 3G-Nachweis (Nachweis Testung oder Impfung oder Genesung) und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
Seit dem heutigen Tag gilt die neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die bis zum 5. Dezember 2021 gültig ist.
Hier finden Sie eine Übersicht über das Warnstufensystem, welches momentan in Thüringen gilt: