(22.11.2021) Für alle Schulen im Freistaat Thüringen gilt seit Schulbeginn nach den Herbstferien die Warnstufe 3. Damit besteht eine Testpflicht. In unserer Schule haben wir den Montag und den Mittwoch als Testtage festgelegt. Wir konnten am heutigen Tag keine Testung vornehmen, da wir noch keine Lieferung erhalten haben. Sobald die Tests in der Schule eintreffen, testen wir die Kinder.
Vom Ministerium erreichte uns folgende Information:
Schülerinnen und Schüler, die eine Testung in der Schule durchführen, erhalten auf Verlangen eine Bescheinigung. Diese kann in allen gesellschaftlichen Bereichen vorgelegt werden und gilt bis zum nächsten Testtag in der Schule. Es ist daher nicht zwingend erforderlich, dass Testungen ein einem Montag stattfinden. Wichtig ist eine regelmäßige Testung zweimal wöchentlich.