COVID-19 – Schulbetrieb ab dem 2. Mai 2022

(01.05.2022) Die Thüringer Landesregierung hat am Freitag, 29. April 2022, die neue KiJuS-Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport verkündet, in der das Vorgehen bis Ende Mai geregelt ist.

Demnach finden bis zum 6. Mai nach wie vor zwei verpflichtende Testungen pro Woche statt. Die aktuellen Regelungen ändern sich bis dahin nicht.

Im Zeitraum vom 7. Mai bis 27. Mai 2022 bieten wir einmal wöchentlich (am Montag) eine freiwillige schulische Selbsttestung an. Am Montag, 2. Mai erhält Ihr Kind einen Zettel, auf dem Sie uns bitte rückmelden, ob Ihr Kind vom 7.-27. Mai 2022 an der freiwilligen Testung teilnimmt oder nicht.

Weitere Festlegungen für Mai 2022:

  • Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben weiterhin die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Der entsprechende aktuelle Erlass des TMBJS wird entsprechend fortgeschrieben.
  • Schulen haben weitere, eingeschränkte Möglichkeiten, auf konkretes Infektionsgeschehen mit schulorganisatorischen Maßnahmen zu reagieren. Das TMBJS regelt diese Möglichkeiten per Dienstanweisung im Rahmen der Schulorganisation.
  • Masken müssen im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden.