(13.12.2020) Kaum wurde eine Neuigkeit gepostet, schon ist schon wieder alles anders. Auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist seit heute Vormittag folgendes zu lesen:
Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hat am Wochenende die Entscheidung zur Einstellung des Präsenzunterrichts an allen Thüringer Schulen ab dem 16. Dezember 2020 getroffen. „Ich gehe diesen Schritt in der klaren Erwartung, dass es nun auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu einem harten Lockdown kommen muss. Auch muss es für Eltern zusätzliche Möglichkeiten geben, bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Entsprechende Entscheidungen werden derzeit von den Ländern und dem Bund vorbereitet. „Der Bildungsbereich muss und wird seinen Beitrag leisten, um die Pandemie einzudämmen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichts darf nun aber nicht dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kontakte im öffentlichen und privaten Raum verstärken. Ich fordere alle Schülerinnen und Schüler auf, möglichst viele Kontakte zu vermeiden und dafür die digitalen Möglichkeiten zu nutzen“, so Minister Holter weiter.
Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 16. bis 22. Dezember 2020 und vom 4. bis 8. Januar 2021 im häuslichen Lernen unterrichtet. Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
Damit sind weitere Verzögerungen im Lernablauf des laufenden Schuljahres unvermeidbar. Das Ministerium arbeitet an umfassenden Konzepten, um dem nach dem Jahreswechsel begegnen zu können. Genaue Festlegungen können jedoch erst erfolgen, wenn die Ausnahmesituation der generellen Schließung beendet ist. […]
Den kompletten Post können Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums nachlesen.
Nachtrag des Ministeriums:
Notbetreuung wird an Schulen für die Klassenstufen 1 bis 6, an Förderschulen (alle Jahrgänge) sowie in der Kindertagesbetreuung gewährleistet. Die Notbetreuung steht Kindern offen, deren Eltern selbst keine anderweitige Betreuung sicherstellen können. Dies gilt unabhängig vom Beruf bzw. der beruflichen Situation der Eltern. Notbetreuung findet an den Tagen statt, an denen Schulhort, Schule oder Kindergarten jeweils geöffnet gewesen wären. Eine Anmeldung zur Notbetreuung in den Einrichtungen ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten entsprechend dem Prinzip der festen Gruppe.
Liebe Eltern,
wir halten es wie bisher – sobald wir genaue Anweisungen vom Ministerium haben und den Plan für unsere Schule erarbeitet haben, informieren wir Sie auf unserer Schulhomepage.
Wir wünschen Ihnen einen schönen dritten Advent und freuen uns morgen auf Ihre Kinder.