(09.04.2021) Wir hoffen, Sie haben mit Ihrer Familie ein schönes Osterfest verlebt, konnten sich gut erholen und Kraft tanken für die anstehenden Herausforderungen in dieser für uns alle schwierigen Zeit.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen, dass wir sie lange im Präsenzunterricht beschulen können.
Bildungsminister Helmut Holter hat sich am 6. April 2021 mit einem Schreiben an alle Eltern, Sorgeberechtigen und Schüler gewandt, um darzulegen, wie der Präsenzunterricht bis zum Schuljahresende pandemiefest gestaltet werden kann. Außerdem informiert er über die möglichen Selbsttests für Pädagogen und Schüler und die Teststrategie nach den Osterferien. Den Brief des Ministers können Sie hier herunterladen.
Schulstart ab 12. April 2021
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Sömmerda vom 22. März 2021 ist bis zum Sonntag, 11. April 2021 gültig. Heute haben wir erfahren, dass ab Montag keine neue Allgemeinverfügung durch den Schulträger erlassen wird. Die Schulen wurden angehalten, die Vorgaben der Allgemeinverfügung vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 31. März 2021 für die Schulorganisation zu beachten.
Wir befinden uns ab Montag weiterhin im eingeschränkter Regelbetrieb. Ihre Kinder werden von 7:00 – 15:00 Uhr betreut. Ab 7:00 Uhr ist das Schultor geöffnet. Die Kinder betreten die Schule wie gewohnt mit Mund-Nasen-Bedeckung über den Hofeingang und gehen selbstständig in ihren Klassenraum.
Es gilt bis auf Weiteres das Prinzip der festen Gruppe mit festem Betreuungspersonal, um Kontakte weitestgehend zu minimieren. Die Schüler der Klassen 1/2 werden von 7:30 – 11:10 Uhr unterrichtet. Für die älteren Schüler der Klassen 3/4 findet der Unterricht von 7:30 – 12:00 Uhr statt. Es wird keinen festen Stundenplan geben. Jede Klasse wird vom Klassenlehrer fächerübergreifend unterrichtet.
Die Pausenzeiten werden gestaffelt geregelt, so dass möglichst wenige Schüler miteinander in Kontakt kommen. Wir behalten die bewährten Hygieneregeln bei.
ÄNDERUNG:
In den späten Nachmittagsstunden des heutigen Tages wurde vom Ministerium folgende Änderung der Allgemeinverfügung bekannt gegeben:
Nach § 38 Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO werden Schüler ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und die Lehrkräfte staatlicher Schulen verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes sowie im Unterricht eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu tragen. Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 reicht die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 6 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO aus. […] Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nicht für den Sportunterricht. In regelmäßigen Abständen ist eine Pause vom Tragen der qualifizierten Gesichtsmaske beziehungsweise Mund-Nasen-Bedeckung sicherzustellen, die im Freien oder während der Lüftungspause erfolgen soll. Bei der Essenseinnahme entfällt die Verpflichtung, wobei die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m sicherzustellen ist. Über weitere Ausnahmen von der Verpflichtung im Einzelfall entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Bildungsministerium passt daher seine für Thüringen geltende Allgemeinverfügung in diesem Punkt an. Die Regelung gilt ab 12. April 2021 bis zunächst 24. April 2021.
Beim Schülertransport ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin verpflichtend.
Nach dem Unterricht übernimmt die Erzieher/in der Klasse die Kinder. Die Kinder gehen wie gewohnt gemeinsam essen, spielen und erledigen ihre Hausaufgaben.
Selbsttests für Kinder
Die Selbsttests sind für Pädagogen und Schüler freiwillig. Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihr Kind testet, dann lassen Sie uns eine Widerspruchserklärung bis zum 13.4.2021 zukommen. Das entsprechende Formular können Sie unterhalb dieses Absatzes herunterladen. Wenn uns eine Widerspruchserklärung vorliegt, wird Ihrem Kind auch kein Test ausgehändigt. Ein Widerspruch ist auch jederzeit nach dem Teststart möglich.
Wir beginnen voraussichtlich am Mittwoch, 14. April 2021 mit der Testung. Ab der darauffolgenden Woche führen wir die Testung immer montags und mittwochs in der ersten Stunde durch. Wir haben Ihnen unterhalb dieses Beitrages ein Video verlinkt, in der Sie die Handhabung des Lollipop-Tests für Kinder anschauen können.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Kind auf formlosen Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht zu befreien, wenn Sie nachvollziehbare Gründe darlegen und Sie das häusliche Lernen absichern.
Damit wir unsere Schule offenhalten können, wollen wir besonders in dieser schwierigen Zeit mit Ihnen, sehr geehrte Eltern, weiterhin gut zusammenarbeiten. Wir wünschen uns, dass unsere Zusammenarbeit von Wertschätzung, Toleranz, gegenseitigem Respekt und Verständnis füreinander geprägt ist.
Sie erhalten die neusten Informationen über unsere Schule wie immer auf unserer Schulhomepage. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Heidrun Saalfeld
Schulleiterin