Informationen zu den Schülerselbsttests

(13.04.2021) Wie wir Sie bereits am 9. April informiert haben, werden wir in dieser Schulwoche mit den freiwilligen Selbsttests für unsere Schüler beginnen. Corona-Selbsttests sind ein weiterer Baustein zum bestmöglichen Infektionsschutz an Schulen. Damit soll die Infektionsgefahr in den Schulen weiter minimiert werden. Um das zu erreichen, ist eine möglichst breite Beteiligung an den Tests wünschenswert. Schüler und Pädagogen können sich zweimal pro Woche kostenlos selbst testen.

In dieser Woche werden wir den ersten Test entgegen der letzten Information am Donnerstag, 15.4.2021 durchführen. Ab der kommenden Woche finden die Tests dann am Montag und Mittwoch jeweils in der ersten Stunde statt.

Welcher Test wird angewendet?
In den Klassenstufen 1 – 4 kommt der Covid-19 Antigen Lollipop® Test des Herstellers Ningbo Beautiful Life Medical Biotechnology Development Co.Ltd.  zum Einsatz. Dieser Test besitzt eine Zulassung als Antigentests zur Eigenanwendung (im Folgenden Selbsttest genannt) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Selbsttest ist einfach in der Handhabung und gibt bereits nach ca. 15 Minuten einen Aufschluss darüber, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Die Probenentnahme erfolgt durch die Lutschmethode. Ein Nasen- oder Rachenabstrich ist nicht erforderlich.

Außerdem erfolgt vor der allerersten Selbsttestung einmalig eine aktenkundige Belehrung zur Selbsttestung durch die Aufsichtsperson, vor den Folgeselbsttestungen jeweils eine mündliche Belehrung.

Ist die Testung verpflichtend?
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht abhängig von der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der freiwilligen Selbsttestung in der Schule.
Durch die Eltern ist eine Widersprucherklärung abzugeben, wenn an der Durchführung der Selbsttestung in der Schule keine Teilnahme erfolgen soll.

Die Eltern/Sorgeberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass die Widerspruchserklärung die Schule rechtzeitig erreicht. Liegt der Schule die Widerspruchserklärung vor, wird dem Schüler kein Selbsttest ausgehändigt und er nimmt an der Selbsttestung in der Schule nicht teilt.

Sie können die Widerspruchserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft rückgängig machen.

Wie läuft die Testung ab?
Vor dem ersten Test bespricht jeder Klassenlehrer mit seinen Schülern den Testablauf und vor allem, was die Ergebnisse des Tests bedeuten. Die Tests werden im Klassenverband durchgeführt. Die Kinder führen den Test selbstständig durch. Anschließend werden die Tests eingesammelt, so dass lediglich der Lehrer nach Ablauf der 15 Minuten Auswertungszeit das Testergebnis ablesen kann.

Pädagogische Begleitung der Kinder
Vor dem ersten Test werden wir mit den Kindern ruhig und sachlich über den Test sprechen. Dabei werden nicht nur die Fragen zur Anwendung und zur Funktionsweise des Tests selbst angesprochen, sondern auch darüber informiert, was ein negatives oder positives Testergebnis bedeutet und wie damit weiter umgegangen wird. Bei Bedarf wird dieses Gespräch regelmäßig wiederholt.

Angemessener und verständnisvoller Umgang mit dem Ergebnis
Ein positives Schnelltestergebnis kann Kinder verunsichern, sowohl einzeln als auch in der Gruppe. Das ist verständlich, und daher bedarf es auch Verständnisses. Pädagogische Begleitung ist hier wichtig. Bereits im Vorfeld werden wir mit den Kindern diese potentielle Situation besprechen. So können sie das Geschehen dann leichter einordnen und bewältigen. Der Gefahr der Ausgrenzung und Stigmatisierung von Schülern mit einem positiven Schnelltestergebnis werden wir aktiv begegnen. Eine Möglichkeit dazu ist, darauf hinzuweisen, dass es allen, sowohl dem Einzelnen als auch der Klasse und der Gesellschaft insgesamt hilft, tatsächliche Infektionen zu finden und wenn nötig auch gut zu behandeln. Eine Infektion kann jeden und jede treffen und ist daher kein Makel.

Wie wird mit einem positiven Ergebnis eines Selbsttests verfahren?
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist nicht in jedem Fall mit einem positiven Befund einer Covid-19-Infektion gleichzusetzen. Es stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die Schulleitung ist daher verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das positive Ergebnis einer Selbsttestung in der Schule zu informieren.

Positiv durch einen Selbsttest getestete Schüler müssen ab Bekanntwerden des Testergebnisses den Klassenverband verlassen. Während sie auf die erforderliche Abholung durch die Eltern warten, werden sie von einem Pädagogen betreut.

Für die übrigen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe in der ein positives Testergebnis aufgetreten ist, gilt: Sie bleiben im Unterricht. Sie gelten als Kontaktperson, sollte das positive Testergebnis beispielsweise durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Veranlassung eines bestätigenden Tests sowie von weiteren Schritten für die Lerngruppe obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt.

Individuelle Bescheinigungen zu Testungen
Die Schule kann derzeit keine individuellen Bescheinigungen zu den durchgeführten Selbsttestungen und deren Ergebnis ausstellen.

Die Durchführung der Schnelltestungen in der Schule befreit nicht von den gültigen Abstands- und Hygieneregeln. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit im Schulalltag.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.