(20.04.2021) Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen im Landkreis Sömmerda hat sich der Krisenstab des Landratsamtes beraten und folgende Medieninformation veröffentlicht:
[…] Im Wissen um die Sorgen und Nöte von Familien mit schulpflichtigen Kindern hat der Landkreis in Abstimmung mit dem Krisenstab von einer erneuten Schließung der Schulen bisher abgesehen. Dabei haben die Verantwortlichen neben den Inzidenzwerten der letzten Tage auch das Ausbruchsgeschehen, Häufungen und die lokale Verteilung von Coronafällen im Blick.
„Von den 205 Neufällen in den letzten sieben Tagen (RKI, Stand: 20.04.2021) waren in lediglich sieben Fällen Schulen betroffen. Die in den Schulen herrschende Maskenpflicht in Verbindung mit einem guten Lüftungsregime entsprechend dem Infektionsschutzkonzept sowie die flächendeckenden Schnelltestangebote konnten zudem zu einer Begrenzung des Ausbruchsgeschehens beitragen“, erklärt Landrat Harald Henning.
Mit Blick auf die Beratungen von Bundestag und Bundesrat und in Erwartung, dass durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes dann bundeseinheitliche Regelungen für den Schulbetrieb gelten werden, wird der Landkreis Sömmerda bis auf weiteres keine Allgemeinverfügung zur Schließung der Schulen erlassen.
„Verknüpft ist dies allerdings mit der Erwartung, dass sich alle Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern – auch weiterhin konsequent an die geltenden Regelungen, insbesondere die AHA+L-Regeln halten. Außerdem obliegt den Eltern die Verantwortung, ihre Kinder nur wirklich dann am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen, wenn sie gesund sind und keine Erkältungssymptome aufweisen. Für den Gesundheitsschutz trägt auch jeder selbst Verantwortung und muss sich und damit andere gut schützen“, appelliert Landrat Henning nochmals an die Bürgerinnen und Bürger, die besonderen Herausforderungen solidarisch zu meistern.