Schulschließung ab 26. April 2021

(23.04.2021) Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Regelung tritt unverzüglich in Kraft und wird damit ab Montag, 26. April 2021, direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kindergartenbetrieb Thüringens haben.

Ab Montag, 26. April 2021 befinden wir uns in Stufe ROT, d.h. die Schule ist geschlossen.

Abschlussklassen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden. Unsere Viertklässler wurden heute in eine A- und B-Gruppe eingeteilt. Die A-Gruppe beginnt nächste Woche mit dem Unterricht. Dieser findet von 7:30 – 11:10 Uhr statt. Eine Mittagsversorgung findet nicht statt. Die B-Gruppe erhält für die Zeit zu Hause einen Arbeitsplan.

Einteilung der Schulwochen

April                 Mai                
  Mo Di Mi Do Fr Sa So     Mo Di Mi Do Fr Sa So  
        1 2 3 4               1 2  
  5 6 7 8 9 10 11   B 3 4 5 6 7 8 9  
  12 13 14 15 16 17 18   A 10 11 12 13 14 15 16  
  19 20 21 22 23 24 25   B 17 18 19 20 21 22 23  
A 26 27 28 29 30       A 24 25 26 27 28 29 30  

Vom Präsenzunterricht für Förderschulen sind auch Kinder an allgemein bildenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht sowie alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf umfasst. Die Sorgeberechtigten der betreffenden Kinder werden vom Klassenlehrer informiert. Der Unterricht für die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf findet von 7:30 – 11:10 Uhr statt. Eine Mittagsversorgung findet nicht statt. Nach dem Unterricht gehen die Kinder nach Hause. Wenn Ihr Kind allein nach Hause gehen darf, vermerken Sie das bitte im Hausaufgabenheft. Dies kann auch eine Dauervollmacht sein.
Bitte denken Sie daran, das Mittagessen abzubestellen.

Das Schultor ist von 7:00 – 7:30 Uhr geöffnet. Die Kinder betreten wie gewohnt das Schulgelände über das Tor und suchen dann ihren Klassenraum auf.

Testpflicht
Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die zweimal wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Wir testen wie gehabt am Montag und am Mittwoch in der ersten Stunde. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Sollten Sie den Testungen widersprochen haben, bitten wir um schriftlichen Widerruf dieses Widerspruchs, da wir Ihr Kind sonst nicht betreuen dürfen.

Notbetreuung
Eine Notbetreuung wird entsprechend den Vorgaben der §§ 20 bzw. 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO angeboten. Die bereits vorliegenden Anträge auf Notbetreuung behalten Gültigkeit. Wir haben bereits alle betreffenden Eltern telefonisch informiert und die Betreuungszeiten abgefragt.

Für die Kinder in der Notbetreuung findet die Mittagsversorgung über MenüMobil wie gewohnt statt.

Zugang zur Notbetreuung haben stets Kinder,

  • deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes geboten erscheint,
  • deren Betreuung aufgrund eines besonderen Förderbedarfs nach § 8 ThürKigaG/eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich ist oder
  • soweit ein Personensorgeberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege tätig ist und keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann.

Zugang zur Notbetreuung wird zudem angeboten, wenn ein Personensorgeberechtigter

  • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung der Tätigkeit in Heimarbeit unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert ist,
  • keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann und
  • dieser Personensorgeberechtigte
    a) zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr oder -bewältigung oder in Bereichen von erheblichem öffentlichen Interesse gehört, insbesondere in den Bereichen
    • Bildung und Erziehung,
    • Kinder- und Jugendhilfe,
    • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der rechtlichen Betreuung,
    • Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit,
    • Informationstechnik und Telekommunikation,
    • Medien,
    • Transport und Verkehr,
    • Banken und Finanzwesen,
    • Ernährung und Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs,

    b) infolge einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit von einer Kündigung oder einem unzumutbaren Verdienstausfall bedroht wäre oder

    c) als Schüler, Auszubildender oder Studierender notwendige Prüfungen und Praktika abzulegen oder prüfungsvorbereitend am Präsenzunterricht teilzunehmen hat.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden. Unser Sekretariat ist Montag und Dienstag bis 12:30 Uhr, Mittwoch – Freitag bis 12:00 Uhr besetzt.