Schulstart ab 5.1.2022

(03.01.2022) Da wir nach unserem jetzigen Informationsstand kein erhöhtes Infektionsgeschehen an unserer Schule haben, findet ab Mittwoch (5. Januar 2022) Unterricht nach Stundenplan statt.

Ab sofort erfolgt jeden Donnerstag durch die Schulleitung eine Einschätzung der schulischen Infektionslage. Aufgrund dieser werden wir entscheiden, ob der Unterricht weiterhin nach Stundenplan erfolgt oder ggf. Distanzunterricht für einzelne Klassen/Klassenstufen angeordnet werden muss.

Essenbestellung
Bitte denken Sie daran, dass eine Essenbestellung für Mittwoch nur bis Dienstag, 11:00 Uhr möglich ist.

Test- und Maskenpflicht
Wir bitten Sie zu beachten, dass ab 3. Januar 2022 auch von Grundschülern verpflichtend eine qualifizierte Gesichtsmaske / OP-Maske zu tragen ist. Alltagsmasken aus Stoff sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
Ebenso besteht weiterhin die Testpflicht für alle Schüler. Wir werden wie bisher zweimal in der Woche Testungen durchführen. In dieser Woche testen wir am Mittwoch (5.1.2022) und am Freitag (7.1.2022). Ab der kommenden Woche testen wir wie gehabt Montag und Mittwoch. Auf Verlangen erhalten Schüler und Schülerinnen wie bisher eine Testbescheinigung.

Schwimmunterricht Klasse 3 / Schwimmwiederholer
Nach jetzigem Kenntnisstand findet der Schwimmunterricht für die 3. Klassen am Mittwoch statt. Da wir die Kinder nach der langen Ferienzeit vor der Fahrt in die Schwimmhalle testen müssen, bitten wir in dieser Woche um pünktliches Erscheinen der Schwimmkinder um 7:00 Uhr. Die Kinder treffen sich im Klassenraum und werden dort die Tests durchführen. Kinder, die nicht pünktlich zur Testung erscheinen, können nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.

Der Schwimmunterricht für die Schwimmwiederholer der vierten Klassen am Donnerstag findet ebenfalls statt.

Betretungsverbote
Gemäß Allgemeinverfügung des Ministeriums gilt weiterhin Betretungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp- VO für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
− mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
− mit Kopf- und Gliederschmerzen;
− mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
− mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
− mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich
• ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
• eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.

Anträge auf Notbetreuung
Für den Fall, dass wir in den Distanzunterricht wechseln müssen, wird für Kinder von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur eine Notbetreuung eingerichtet. Wer Anspruch auf Notbetreuung hat, können Sie hier nachlesen: https://diesterwegschule-soemmerda.de/?p=2743 Dort haben wir für Sie auch den Antrag auf Notbetreuung hinterlegt.

Um für diesen Fall gerüstet zu sein, bitten wir Sie -wenn notwendig- die Notbetreuungsanträge schon jetzt bei uns abzugeben. Die Anträge auf Notbetreuung aus der Zeit der letzten Schulschließung (Dezember 2020) gelten nicht mehr.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, können Sie gern per Mail oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Schulhomepage www.diesterwegschule-soemmerda.de. Wir werden Sie weiterhin mit Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Wir freuen uns auf ihre Kinder!