Schulbetrieb ab 4. April 2022

(03.04.2022) Vor dem Hintergrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der Entscheidung im Thüringer Landtag aus der vergangenen Woche werden nunmehr lockernde Änderungen im Schulalltag ab 4. April 2022 umgesetzt.

Wir haben die wichtigsten Änderungen, die ab dem morgigen Montag gelten, für Sie zusammengefasst:

Wegfall der Maskenpflicht
Die wichtigste Änderung ist der Wegfall der Maskenpflicht im schulischen Alltag. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.

Testen/Testbescheinigung
Aufgrund des Wegfallens der 3G-Regelungen entfällt das Ausstellen einer schulischen Testbescheinigung.

Es besteht vorerst weiterhin eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler (siehe § 5 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 1. April 2022). Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Gern können sich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin testen lassen, denn auch diese können sich erneut anstecken.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem positiven schulischen Selbsttest künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend ist.